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Quastro Consultancy GmbH Interim Management und Unternehmensberatung
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Da die Presse nur über den negativen Beginn aber nicht über den positiven Abschluss des 2009 von Wölbern begonnenen „Bankenstreits“ mit Berenberg berichtete, von dem auch unser geschäftsführender Gesellschafter Achim v. Quistorp betroffen war, möchten wir für die Benutzer von Suchmaschinen an dieser Stelle eine Aktualisierung zur Verfügung stellen. Im Jahr 2009 wechselte ein Team, zu dem auch Achim v. Quistorp gehörte, von Wölbern zu Berenberg. Daraufhin lancierte Wölbern eine Vielzahl von Zivilklagen und Strafanzeigen gegen die Team-Mitglieder sowie gegen Berenberg. Im Rahmen dieser Aktion zeigte Wölbern ihren Ex-Vorstand Achim v. Quistorp an, zusammen mit anderen Mitarbeitern, Geheimnisverrat im Sinne des § 17 UWG begangen zu haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelte gegen elf Personen, unter anderem auch gegen Herrn v. Quistorp, ob Anzeichen für die behaupteten Straftaten vorliegen. Da keine Anzeichen für irgendeine Straftat vorlagen, wurde das Ermittlungsverfahren gegen Achim v. Quistorp gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Vorwürfe wurden von der Staatsanwaltschaft vollumfänglich widerlegt. Auch die Zivilklagen gegen Herrn v. Quistorp verlor Wölbern in erster und zweiter Instanz.
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Fragen und Anmerkungen an Achim
von Quistorp
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